Der aktuelle rechtliche Rahmen
Gesetze aus Volksabstimmungen (2017, 2023)
- Mit Volksabstimmung vom 2.5.2017 wurde das Energiegesetz geändert.
Es führt zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie.
Es sorgt dafür, dass die Schweiz den Energieverbrauch senken, die Abhängigkeit von fossilen Energien aus dem Ausland reduzieren und den Anteil einheimischer erneuerbarer Energien erhöhen kann. - Mit Volksabstimmung vom 18.6.2023 wurde das Klima- und Innovationsgesetz angenommen.
Es setzt zum Ziel, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase in die Atmosphäre ausstösst, als sie mit natürlichen oder technischen Senken wieder entziehen kann1).
1) Netto-Null-Ziel der Volksabstimmung zum Klima- und Innovationsgesetz vom 18.6.2023:
Netto-Null bedeutet, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase in die Atmosphäre ausstösst, als sie mit natürlichen oder technischen Senken wieder entziehen kann.
- Mit Volksabstimmung vom 9.6.2024 wurde das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien angenommen.
Es wurde auf den 1.1.2025 in Kraft gesetzt. Dadurch haben sich Energie- und Stromversorgungsgesetz und die zugehörigen Verordnungen geändert.
Wie bisher auf Basis des Solarexpress erhalten Solaranlagen von nationalem Interesse wichtige Planungsvorteile: Sie sind standortgebunden, ihr Bedarf ist ausgewiesen und sie erhalten einen grundsätzlichen Vorrang des Interesses. Voraussetzung ist eine Festlegung desgeeigneter Gebietes im kantonalen Richtplan und ein minimaler Anlagen-Winterertrag von 5 TWh.
Sie sind weiterhin ausgeschlossen in Biotopen, Wasser- und Zugvogelreservaten.
In BLN-Gebieten sind sie auf Basis der kantonalen Richtplanung möglich, die Projekte haben allerdings keine Planungsvorteile.